Information der betroffenen Personen (Proband) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)
Verantwortlicher:
Usabilitywerk GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart (Deutschland)
0711-34 20 34-0, mail@usabilitywerk.de, www.usabilitywerk.de
Gesetzlicher Vertreter:
Oliver Siegmund
Datenschutzbeauftragter:
Kai Ochmann, Tel: 07131/20559-0, E-Mail: ko@schuhtronic.de
Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:
Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:
Speicherung von Kontaktdaten, Teilnehmerdaten und Aufzeichnungen einer Nutzerstudie / Usability-Test
Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:
Eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO liegt vor. Die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.
Für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung auf Basis einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO legitimiert.
Kategorien von Empfängern:
Kunde (Mitarbeiter unseres Kunden, der den Test in Auftrag gegeben hat) und projektbeteiligte Partner des Kunden.
Datentransfer in ein Drittland:
Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.
Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
10 Jahre, bzw. bis auf Widerruf durch Teilnehmer
Rechte der betroffenen Person:
Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).
Sie haben ein Recht Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.
Beschwerderecht:
Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten über die betroffene Person ist teilweise gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben und für den Abschluss eines Arbeitsvertrags erforderlich.
Folgen der Nichtbereitstellung:
Keine Testteilnahme möglich.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.